Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine im § 31 SGB VIII gesetzlich verankerte Leistung, die über das Jugendamt gewährt wird.

Durch intensive Betreuung und Begleitung wird die Familie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und in Krisen von einer sozialpädagogischen Fachkraft unterstützt.
Besonders belastende Lebenslagen können diese Hilfe notwendig machen, wie z.B. bei wirtschaftliche Belastungen (Arbeitslosigkeit, Verschuldung, Sozialhilfebezug), bei sozialen Problemen (schwierige Wohnverhältnisse, Schulschwierigkeiten, Partnerschaftskonflikte, Überforderungssituationen) und/ oder bei biografischen Herausforderungen (Scheidung, Tod, psychische Labilität, Sucht, Krankheiten, Traumatisierung).
Die Unterstützung richtet sich dabei immer an die gesamte Familie, die als ganzheitliches System betrachtet wird. Kinder und Jugendliche werden in ihrer Entwicklung gefördert, Eltern in ihren versorgenden und erzieherischen Kompetenzen gestärkt.

Die Familienhilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und verfolgt den Ansatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“.