Teilnahme an Bundestagssitzung für Gewaltschutz und Integration
Die Landesgruppe Brandenburg Netzwerk Frauenhäuser und unsere Referentin, Frau Dr. Mawas vom SAM e.V., wurden von Herrn Stefan Zierke, Mitglied des Deutschen Bundestages, zur Sitzung „Ein Recht auf Schutz vor Gewalt im Bund und im Land: Wie schaffen wir einen rechtlichen Rahmen, der Frauen und Kinder verlässlich schützt und stärkt?“ eingeladen. Die Veranstaltung fand am Donnerstag, den 14.03.2024, im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages statt.
Aktiver Austausch mit Frauenhäusern und Ministerium
Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder zu sichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern zu schaffen. Wir haben die oben genannte Sitzung genutzt, einen aktiven Austausch mit dem Netzwerk Frauenhäuser und dem zuständigen Ministerium zu führen. Dabei haben wir diskutiert, wie die Regelung aussehen sollte, um das Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bundesweit für alle Betroffenen abzusichern.
Wertvolle Diskussion mit engagierten Politikerinnen
Ariane Fäscher, die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hielt einen kurzen Vortrag zum Thema. Anschließend sprach Sonja Eichwede über die rechtliche Rahmenbedingung für die Umsetzung der Istanbul-Konvention als rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Zum Schluss gab Staatssekretärin Dr. Antje Töpfer vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ihre Einschätzung aus landesseitiger Sicht.
Wir diskutierten über die Hürden und Schwierigkeiten sowie über Lösungen und die effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention in unseren Einrichtungen, um den Schutz von Bewohnerinnen und Kindern vor Gewalt zu verbessern.
Anspruchsvolle Aufgabe für den SAM e.V.
Als engagierte Organisation und sozialer Träger, der sechs Flüchtlingsunterkünfte in Potsdam-Mittelmark und Brandenburg an der Havel betreibt und mehr als 2000 Geflüchtete unterstützt, setzen wir uns intensiv für geflüchtete Menschen ein. Die Integration von Migrationssozialarbeit in unsere Einrichtungen muss strukturell als fester Bestandteil der Frauen- und Kinderschutzarbeit etabliert werden, da etwa ein Drittel unserer Klientinnen Frauen und Kinder sind. Die Betreuung dieser gewaltbetroffenen Frauen und ihrer Kinder ist äußerst anspruchsvoll, da sie oft nicht nur häuslicher Gewalt, sondern auch anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind. Die Beratung erfordert häufig mehr Zeit und spezifische Qualifikationen aufgrund von Ängsten vor einem unsicheren Aufenthaltsstatus und einer starken Bindung an gewalttätige Familienangehörige. Zudem kann kulturelles und strukturelles Wissen, das bei deutschen Frauen eher vorausgesetzt wird, von ihnen nicht erwartet werden. Die individuelle Begleitung und bedarfsgerechte Unterstützung dieser Frauen erfordern daher fundiertes Fachwissen und spezielle Betreuung.
Unsere wichtigen Forderungen an die Politik
Um unsere Ziele zu erreichen und Frauen und Kinder in unseren Einrichtungen besser zu schützen, fordern wir eine stärkere Anerkennung für die Migrationssozialarbeit. Dies beinhaltet:
- Die Forderung nach ausreichender personeller und finanzieller Unterstützung für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Flüchtlingsunterkünften, um eine angemessene Betreuung und Beratung der Bewohnerinnen sicherzustellen.
- Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Stärkung vulnerabler Zielgruppen und der Schaffung diskriminierungsfreier Angebote.
- Die Zugangshürden zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten müssen insbesondere für akut traumatisierte, psychisch und suchterkrankte Frauen sowie für trans* Frauen und Frauen mit Behinderungen abgebaut werden. Dies erfordert spezifische Programme und Ressourcen vor Ort, um sicherzustellen, dass diese Frauen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, und ihre Rechte gewahrt bleiben.
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und „Täterarbeit“
Unsere Bemühungen in der Öffentlichkeitsarbeit und Prävention gemäß der Istanbul-Konvention in unseren Flüchtlingsunterkünften haben sich intensiviert. Wir sind uns unserer Verantwortung als Sozialer Träger bewusst und streben die Entwicklung nachhaltiger präventiver Maßnahmen an, die bedarfsgerecht sind und sich an den Menschenrechten aller Opfer orientieren. Unser Fokus liegt darauf, insbesondere junge Menschen und Frauen zu ermutigen, sich aktiv an der Prävention verschiedener Formen von Gewalt zu beteiligen. Wir legen auch Wert auf die Täterarbeit und sehen die Zusammenstellung von Informationsmaterial zu verschiedenen Formen von Gewalt sowie die Durchführung entsprechender Aktionen als wichtige Schritte zur Sensibilisierung für das Thema an. Geflüchtete Menschen sollen für Hintergründe und Stereotypen sensibilisiert werden, die Gewalt begünstigen können. Zudem kann die Täterarbeit einen bedeutenden Beitrag zur Verhinderung künftiger Gewalt innerhalb von Migrantenfamilien leisten.
Text: Dr. Mawas