30 Jahre Vereinsgeschichte in 30 Kurzbeiträgen
Unterbringung und Beratung von geflüchteten Menschen
War Anfang der 2000er Jahre der Asylbereich ein noch eher kleines Standbein des AAfV, nahm sein Anteil insbesondere ab 2015 immer mehr zu.
2003: Der AAfV übernimmt das Wohnheim für Asylbewerber
Das Landratsamt kündigte zum 30.06.2003 den Vertrag mit der kreiseigenen Gesundheitszentrum GmbH (GZG) Teltow zur Betreibung des Übergangswohnheims für Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber in Belzig, Weitzgrunder Weg, und gewann ab dem 01.07. den AAfV als neuen Partner. Das Heim wurde von Lutz Kuligk geleitet.
Seitdem war das Heim in Bad Belzig ohne Unterbrechung entweder in der Betreibung des Vereins oder die Heimkoordination sowie soziale Beratung und Betreuung wurde durch den AAfV/ SAM gewährleistet.
Nach 2003 schwankten Zahl und Nationalitäten der Heimbewohner je nach politischer Lage.
Auf verschiedenen Zusammenkünften reifte auf Seiten der Mitarbeiter des Vereins und der Heimbewohner der Wunsch, mehr voneinander zu erfahren. Dies nahmen die Sozialarbeiterinnen zum Anlass und organisierten im November 2005 ein internationales Essen mit landestypischen Speisen in Kuhlowitz. Die Zutaten für die Speisen und alle anderen Materialien wurden den Asylbewerbern zur Verfügung gestellt. Durch die Unterstützung der Mitarbeiter des Heimes sowie der Schlossschänke in Wiesenburg, die die technischen Geräte zur Verfügung stellten, konnte die logistische Herausforderung des Transportes vom Heim nach Kuhlowitz bewältigt werden. Alle Köche aus Vietnam, Kamerun, Pakistan, Indien, Irak, Bosnien und Afghanistan waren anwesend und stellten ihre Gerichte und Rezepte vor.
2012 besuchte der damalige Bundespräsident Joachim Gauck das Bad Belziger Flüchtlingsheim und warb für Toleranz. Angesichts der umfangreichen Vorbereitungs- und Sicherheitsmaßnahmen für Bewohner und Mitarbeiter war dieser Besuch eine besondere Situation.
Bis 2013 war das sogenannte Übergangswohnheim in Bad Belzig die einzige Gemeinschaftsunter¬kunft im Landkreis. Danach mussten auch in Potsdam-Mittelmark angesichts der stark steigenden Flüchtlingszahlen weitere Unterkünfte eröffnet werden. 2013 kamen für den AAfV die von der Kreisverwaltung neu angemieteten Flüchtlingsunterkünfte in Teltow und Beelitz-Heilstätten hinzu.
Ab 2015 kümmerte sich der AAfV auch um die Unterbringung und soziale Betreuung von Unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten: 2015 in Götz und ab 2017 in Beelitz-Heilstätten.
Seit Oktober 2015 gibt es das Angebot „Mobile Betreuung und Beratung von Asylsuchenden“ beim Verein- im Auftrag des Landkreises. MitarbeiterInnen fahren zu den Menschen, die vor kurzem aus einer Gemeinschaftsunterkunft in eine eigene Wohnung gezogen sind. Der Einzugsbereich des Mobilen Teams erstreckt sich mittlerweile auf den gesamten Landkreis.
2018 entstand unter Mitwirkung der Mitarbeiter_innen der Migrationssozialarbeit im Verein ein neues „Leitbild für unsere soziale Arbeit mit Migrant/innen“. (Leitbild)
Weitere folgten und wurden zum Teil wegen auslaufender Mietverträge, nicht geeigneter Standorte oder sinkender Flüchtlingszahlen zwischenzeitlich wieder geschlossen:
– Teltow I (Familienhaus: 2013-2017) und Teltow II (2013-2018)
– Kloster Lehnin (2016 bis 2017)
– Schäpe (2015-2016)
– Beelitz-Heilstätten (04/2013 – 11/2016)
– Notunterkunft Hohenspringe (2015-2016)
– Kuhlowitz (2015-2020)
– Beelitz-Schönefeld (ehemaliges Pfötchenhotel): 2016 bis 2017
– Brück Gewerbegebiet (2015-2019)
– Brück Fläming-Kaserne (Ende 2015 bis 2017)
2019 kam die Gemeinschaftsunterkunft in Michendorf hinzu und
seit Juni 2021 hat der SAM die Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft in Brandenburg/ Havel übernommen.
2020-2023: Modellprojekt Wohnungsverbund
Das Modellprojekt verfolgt das Ziel einer dezentralen Unterbringung. Als Wohnungsverbund wird eine Gesamtheit von Wohnungen verstanden, die zum Zweck der Unterbringung von Asylbewerber*innen und Geflüchteten vom SAM e.V. angemietet werden. Die Wohnungen sind primär für die Unterbringung von Familien vorgesehen.
Der/die Koordinator*in des Wohnungsverbunds übernimmt wohnungsspezifische Organisationsaufgaben, sowie die individuelle Begleitung und Kontrolle des eigenständigen Wohnens.