30 Jahre Vereinsgeschichte in 30 Kurzbeiträgen
Arbeitsförderung
Unterstützende Beratung und Hilfestellung bei der Einführung des ALG II („Hartz 4“)
Ab Januar 2005 trat mit Wirksamwerden des SGB II ein neues Leistungssystem für bisherige erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger ein. In Vorbereitung darauf waren alle potentiell Hilfebedürftigen umfassend zu informieren und zu beraten. Für den Leistungsbezug, dem sog. Arbeitslosengeld II (ALG II), musste von jedem Bürger ein völlig neuer umfassender, komplexer Antrag gestellt werden. In diesem Zusammenhang ergab sich nach allen bisherigen Erfahrungen ein enormer zusätzlicher Beratungsbedarf und mit der Verschickung der neuen Antragsformulare entstand erwartungsgemäß ebenfalls ein erheblicher Bedarf an Erklärungen zu den Gesamtzusammenhängen des neuen Leistungssystems.
Zur Unterstützung dieses Aufgabenbereiches wurden bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Verordnung acht Teilnehmer in einer ABM tätig. Als “Berater” wurden die Teilnehmer durch die Agentur für Arbeit zu ihrer Aufgabe geschult und um die Beratung möglichst nah am Bürger durchführen zu können, wurden insgesamt 20 Beratungsstellen in allen Ämtern und Gemeinden des Landkreises eingerichtet. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Agentur, den Sozialämtern und Kommunen.
Die Beratungstätigkeit der Mitarbeiter trug dazu bei, dass die Anträge auf ALG II rechtzeitig und in guter Qualität eingereicht werden konnten. Insgesamt wurden im Zeitraum der Maßnahme von Juli bis Dezember 2004 über 5180 Beratungen mit Hilfebedürftigen durchgeführt. Dies entsprach ca. 55 % aller Antragsteller. Das Ziel, die künftigen Leistungsbezieher umfassend zu beraten und ihnen Hilfestellung bei der Ausfüllung der Anträge zu gewähren, wurde erreicht.
Start der ersten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE)
„Hartz IV“ besiegelte den Übergang von der Erwerbs- in die sogenannte Tätigkeitsgesellschaft. Ab 01.10.2004 wurden die ersten Teilnehmer_innen, damals noch Empfänger von Arbeitslosenhilfe, in Gemeinden, karitativ tätigen Einrichtungen und Vereinen eingesetzt, um hier gemeinnützige und zusätzliche Arbeit zu leisten. Das waren die sog. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsent¬schädigung (MAE)- umgangssprachlich auch „Ein-Euro-Jobs“ genannt, weil die Aufwandsentschädigung zwischen 1-2 Euro lag. Mit dem Start von Hartz IV wurden die 1-Euro-Jobs v.a. von der Opposition und in der Presse stark kritisiert, dabei wurde das Geld nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet und bot vielen Arbeitslosen eine Chance zur Beschäftigung und Wiedereinstieg in das Berufsleben, die sie gern annahmen.
Der AAfV, als kommunaler Träger, hatte 2004 mehr als 400 Stellen für gemeinnützige Tätigkeiten akquiriert und davon 159 Einsatzstellen im Landkreis, im Bereich Belzig sowie den Landbereichen von Potsdam und Brandenburg, bewilligt bekommen.
Beispiele besonderer Einsatzstellen:
2005: Unterstützung des Weihnachtspostamtes in Pritzerbe
2007: AGATA- eine Maßnahme im Rahmen des AMIGA-Projektes der MAIA für Arbeitslose mit vermittlungsrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der AAfV startete erstmals 2007 eine solche Arbeitsgelegenheit.
2009: Gärtnerische Arbeiten zum Anbau von Obst und Gemüse mit dem Ziel der Vermarktung, der Abgabe an die Tafeln in Treuenbrietzen und Belzig und des Eigenverbrauchs.
Zu Spitzenzeiten betreute der AAfV über 1000 MAE-Teilnehmer_innen pro Monat
Ab 2009/2010 gab es drastische Einschnitte im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung, die den Verein in eine schwierige finanzielle Situation brachten. Viele MAE-Stellen und damit auch die Trägerpauschale fielen weg.
2011- aus der Presse: Verein AAfV beklagt enorme Verluste / Viele Stellen fallen weg