Soziale Arbeit Mittelmark

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit – Was umfasst das eigentlich?

Grundsätzlich sollen Webseiten Webseiten nach EN 301 549 / WCAG 2.1 folgenden Grundlagen entsprechen:
(Quelle: Roter Pfeil für einen Link, der auf einDokument oder eine neue Seite führt.https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de)

Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit, Bedienbarkeit und Robustheit.

1. Wahrnehmbarkeit – Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

1.1  Textalternativen für Nicht-Text,
1.2  Medien mit Untertiteln, Audiodeskription, Gebärdensprache,
1.3  Struktur & Reihenfolge programmierbar,
1.4  Wahrnehmbarkeit durch Kontrast, Skalierbarkeit, Audio-Kontrolle.

2. Bedienbarkeit – Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

2.1  Tastatur – Alle Funktionen per Tastatur, keine Tastaturfallen, sichtbarer Fokus.
2.2  Zeit – Zeitlimits anpassbar, bewegte Inhalte pausier-/stoppbar, keine erzwungenen Abläufe.
2.3  Anfälle – Keine blinkenden/flackernden Inhalte (> 3×/Sekunde).
2.4  Navigation – Skip-Links, klare Seitentitel, sinnvolle Fokusreihenfolge, eindeutige Links, sichtbare Orientierung.

3. Verständlichkeit – Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

3.1  Lesbar – Sprache der Seite/Abschnitte angegeben, Abkürzungen erklärt, schwierige Wörter/Leseniveau unterstützt.
3.2  Vorhersehbar – Keine unerwarteten Änderungen bei Fokus oder Eingabe, Navigation und Funktionen konsistent.
3.3  Eingabehilfen – Fehler werden erkannt und beschrieben, Labels/Anleitungen vorhanden, Korrektur- und Bestätigungsmöglichkeiten bei wichtigen Eingaben.

4. Robustheit – Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

4.1  Kompatibel – Sauberes, valides HTML, eindeutige IDs.
4.1.1  Parsing – Keine Code-Fehler, die Screenreader stören.
4.1.2  Name, Rolle, Wert – Bedienelemente korrekt ausgezeichnet (Labels, ARIA-Rollen, Zustände).
4.1.3  Statusmeldungen – Wichtige Meldungen (z. B. Fehler, Bestätigungen) werden von Assistenztechnik ausgegeben.

Weiter Infos unter

Roter Pfeil für einen Link, der auf einDokument oder eine neue Seite führt.https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de

Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit

(Quelle: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik:
Roter Pfeil für einen Link, der auf einDokument oder eine neue Seite führt.https://www.bfit-bund.de/DE/Home/home_node.html)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://soziale-arbeit-mittelmark.de  veröffentlichten Websiten des Soziale Arbeit Mittelmark e.V.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

einer am 18. September 2025 durchgeführten Selbstbewertung mit der Erweiterung „Lighthouse“ im Chrome-Browser
(Roter Pfeil für einen Link, der auf ein Pdf-Dokument oder eine neue Seite führtSelbsteinschätzung)

einer von WAVE (web accessibility evaluation tool) am 22. September 2025 vorgenommenen Bewertung durch:

WAVE ist eine Suite leistungsstarker Tools zum Testen der Barrierefreiheit von Websites.WAVE führt automatisierte Tests durch und erleichtert die manuelle Bewertung. Der WAVE-Online-Checker und die WAVE-Browsererweiterungen für Chrome, Firefox und Edge sind kostenlos verfügbar. Ein Abonnement und eine eigenständige WAVE-API sind ebenfalls erhältlich. WAVE prüft automatisiert gegen WCAG 2.1 A/AA (nicht AAA). Es ist streng bei klaren Fehlern (z. B. leeres Linkziel), gibt  bei Grenzfällen aber nur ein „Alert“. AAA-Kriterien sind damit nicht abgedeckt, die müssten manuell gecheckt werden.

WAVE is a suite of powerful web accessibility testing tools. WAVE conducts automated tests and facilitates human assessment. The WAVE online checker and WAVE browser extensions for Chrome, Firefox, and Edge browsers are freely available. A subscription and stand-alone WAVE API are also available. WAVE automatically checks against WCAG 2.1 A/AA (not AAA). It is strict with clear errors (e.g., empty link destination), but only gives an “alert” in borderline cases. AAA criteria are therefore not covered and must be checked manually.

Link zu WAVERoter Pfeil für einen Link, der auf ein Pdf-Dokument oder eine neue Seite führthttps://wave.webaim.org

Link zur Bewertung:
Roter Pfeil für einen Link, der auf ein Pdf-Dokument oder eine neue Seite führthttps://wave.webaim.org/report#/https://soziale-arbeit-mittelmark.de

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen weitestgehend vereinbar. Einzele Pdf-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei, daran wird bearbeitet.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24. September 2025 erstellt und zuletzt am 30. September 2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen per Mail an

Soziale Arbeit Mittelmark e.V.
Geschäftsführerin: Maria Arat
Kuhlowitzer Dorfstraße 25,
14806 Bad Belzig OT Kuhlowitz

Tel. 033841 – 450 370
Fax 033841 – 450 379

E-Mail info@samev.de
Internet https://soziale-arbeit-mittelmark.de

Stichwort: „Barrieren melden“ angeben. Dabei sollten der Leitfaden „Erklärung zur Barrierefreiheit“ und der Leitfaden „Feedback-Mechanismus“ beachtet werden

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Selbsteinschätzung: Lighthouse Test am 24. September 2025

Ergebnis: 100

Accessibility

These checks highlight opportunities to improve the accessibility of your web app. Automatic detection can only detect a subset of issues and does not guarantee the accessibility of your web app, so manual testing is also encouraged.

Additional items to manually check (10)

Interactive controls are keyboard focusable
Interactive elements indicate their purpose and state
The page has a logical tab order
Visual order on the page follows DOM order
User focus is not accidentally trapped in a region
The user’s focus is directed to new content added to the page
HTML5 landmark elements are used to improve navigation
Offscreen content is hidden from assistive technology
Custom controls have associated labels
Custom controls have ARIA roles
These items address areas which an automated testing tool cannot cover. Learn more in our guide on conducting an accessibility review.

Passed audits (27)

[aria-*] attributes match their roles
[aria-hidden=“true“] is not present on the document <body>
[role]s have all required [aria-*] attributes
Elements with an ARIA [role] that require children to contain a specific [role] have all required children.
[role]s are contained by their required parent element
aria-*] attributes have valid values
aria-*] attributes are valid and not misspelled
Buttons have an accessible name
Image elements have [alt] attributes
[user-scalable=“no“] is not used in the <meta name=“viewport“> element and the [maximum-scale] attribute is not less than 5.
ARIA attributes are used as specified for the element’s role
[aria-hidden=“true“] elements do not contain focusable descendents
Elements use only permitted ARIA attributes
[role] values are valid
Background and foreground colors have a sufficient contrast ratio
Document has a <title> element
<html> element has a [lang] attribute
<html> element has a valid value for its [lang] attribute
Links are distinguishable without relying on color.
Links have a discernible name
Lists contain only <li> elements and script supporting elements (<script> and <template>).
List items (<li>) are contained within <ul><ol> or <menu> parent elements
Touch targets have sufficient size and spacing.
Heading elements appear in a sequentially-descending order
Uses ARIA roles only on compatible elements
Deprecated ARIA roles were not used
Image elements do not have [alt] attributes that are redundant text.

Generated by Lighthouse 12.8.1